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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Keller Medien GmbH, Viehhofstraße 120b, 42117 Wuppertal


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrags zustande.

(2) An Entwürfen, Zeichnungen und Mustern behält sich der Auftragnehmer Urheber- und Eigentumsrechte vor. Diese dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden.
 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise gelten ab Werk Wuppertal zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zu leisten. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) fällig.

(4) Eine Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
 

§ 4 Preisanpassung bei Langzeitaufträgen und Rahmenverträgen

(1) Die Keller Medien GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen an die Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich insbesondere die Kosten für die Beschaffung von Substraten wie Papiere/Wellpappen, Platten, Folien, Druckfarben sowie Energie (Strom/Gas) oder die Logistik- und Frachtkosten verändern.

(2) Bei der Preisermittlung sind Kostensteigerungen nur insoweit zu berücksichtigen, als sie nicht durch etwaige Kostensenkungen in anderen der in Absatz 1 genannten Bereiche ausgeglichen werden (Saldierung).

(3) Änderungen der Preise werden dem Kunden mindestens 2 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dies gilt insbesondere für Abrufaufträge oder Sukzessivlieferungsverträge.

(4) Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Nettopreises, steht dem Kunden ein Recht zur Kündigung des betroffenen Auftrags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Dieses Recht muss innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung in Textform ausgeübt werden.
 

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wurde, auch bei frachtfreier Lieferung.

(2) Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage sind zulässig und werden zum vereinbarten Fortdruckpreis abgerechnet.

(3) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine bestätigt wurden. Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Lieferpflicht.
 

§ 6 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages an den Auftragnehmer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.

(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für den Auftragnehmer als Hersteller. Bei Verbindung mit anderen Sachen erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware angemessen gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
 

§ 7 Korrekturabzüge, Farbwiedergabe und Druckfreigabe

(1) Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber übersehen wurden.

(2) Geringfügige farbliche Abweichungen zum Original oder zwischen verschiedenen Druckverfahren sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
 

§ 8 Gestelltes Kundenmaterial und Direktdruck

(1) Für vom Auftraggeber gestelltes Material übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Beschaffenheit oder Eignung.

(2) Beim Direktdruck auf beigestellte Ware wird keine Gewähr für die Haftung der Druckfarben übernommen, es sei denn, es wurde ein verbindlicher Materialtest schriftlich vereinbart.

(3) Kosten durch mangelnde Farbdurchzeichnung oder prozessbedingten Ausschuss (bis zu 10 %) trägt der Auftraggeber.
 

§ 9 Mängelhaftung und Reklamation

(1) Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen (§ 377 HGB). Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich erfolgen.

(2) Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Eine Haftung für Folgeschäden durch die Weiterverarbeitung mangelhafter Ware ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Ware nicht vorab geprüft hat.
 

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 

§ 11 Auftragsstornierung und Rücknahmen

(1) Kundenspezifisch gefertigte Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

(2) Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Auftragnehmer 20 % des Netto-Auftragswerts für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
 

§ 12 Werkzeuge

Werkzeuge für Sonderanfertigungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise vom Auftraggeber getragen wurden.
 

§ 13 Gerichtsstand und Wirksamkeit

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wuppertal.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt

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